Afrikanische Schweinepest - Informationen aus dem Veterinäramt SHA

Offizielle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest!

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Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger, liebe Freunde der Jagd,

 

anbei enthalten sind Informationsschreiben des Veterinäramtes Schwäbisch Hall zur Afrikanischen Schweinepest.

 

Diese enthalten neben den Informationen zur Krankheit auch die Standorte der neuen Tierkörperverwarstellen.

Hinweis, Dr. Schreiber wird auf der Hauptversammlung einen Vortrag zur ASP halten!

 

 

Den Maßnahmenkatalog des MLR hat unser Mitglied Josef Humm dankenswert für uns zusammengefasst:


 1. Schwarzwild-Kirrungen:

Für Schwarzwild sind je Jagdbezirk mindestens 5 Kirrungen zulässig. Kirrungen sind, wie bisher, nur im Wald zulässig. Kirren ist auch in den bisherigen Jagdruhebereichen im März und April erlaubt. Die Neuregelung gilt bis einschließlich 28.02.2019.

 

2. Bejagung
Schwarzwild kann innerhalb und außerhalb des Waldes ganzjährig bejagt werden. Der Muttertierschutz führender Bachen mit gestreiften Frischlingen ist zu beachten! Die Neuregelung gilt bis einschließlich 28.02.2019.

 

3. Einsatz künstlicher Lichtquellen / Einsatz von Nachtzieltechnik
Die Neuregelung ist nicht so freizügig, wie sie auf den ersten Blick erscheint:

Die Verwendung künstlicher Lichtquellen ist beim Fangen und Erlegen von Schwarzwild erlaubt. Die Lichtquellen dürfen jedoch nicht mit der Waffe verbunden sein.

Beim Einsatz von Nachtzieltechnik ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich.

Nachtzielgeräte, die anstelle einer Zieloptik benutzt werden, sind nach wie vor nicht zulässig.

Der Einsatz von Vorsatz- und Aufsatzgeräten für Zielfernrohre ist nur erlaubt, wenn zuvor bei der unteren Jagdbehörde ein Antrag gestellt wurde und der Jäger/in mit der Nutzung der Technik ausdrücklich beauftragt wurde. Da die Details der Antragstellung noch nicht bekannt sind, sollte, so auch die Empfehlung des LJV, mit der Antragstellung gewartet werden. Vermutlich soll die Nutzung zeitlich befristet werden. Pro Jagdrevier soll nur ein Jäger/in beauftragt werden können. Für die dauerhafte jagdliche Anwendung ist mittelfristig eine Änderung des Waffengesetzes des Bundes erforderlich.

 

 ACHTUNG: Die offiziellen Schreiben befinden sich im unteren Textfeld zum Download!