Verfahrensablauf Verlängerung der Jagdscheine:
- Es ist ein förmlicher Antrag auf Verlängerung für ein oder drei Jagdjahre bei der Unteren Jagdbehörde (UJB) zu stellen.
- Vorzulegen sind:
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- Die Versicherungsbescheinigung für die Jagdhaftpflichtversicherung
- Das Jagdscheinheft
- Die Antragsunterlagen können per Post oder über die jeweiligen Bürgermeisterämter an die UJB geschickt werden. Alternativ können diese in den Briefkasten des LRA in der Münzstrasse 1 in Schwäbisch Hall oder am Standort Karl-Kurz-Strasse 44 in Hessental eingeworfen werden.
- Der Jagdschein wird nach Verlängerung an das jeweilige Bürgermeisteramt geschickt. Die UJB informiert den Antragsteller, sobald der Jagdschein ausgestellt wurde.
- Jagdscheininhaber mit Wohnsitz in Schwäbisch Hall können den Jagdschein am Standort Hessental abholen.
Das Antragsformular und weitere Details zum Verfahrensablauf sind auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden.
https://www.LRASHA.de/wald. ( Untere Jagdbehörde / Formulare und Info's zum Thema Jagdschein )
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der UJB unter Tel. 0791-755 7877 zur Verfügung.