Brut- und Setzzeit

Naturbesuch mit Rücksicht auf die wilde Kinderstube

Erstellt am

Schwäbisch Hall, 21. April 2020

In der aktuellen Corona-Zeit zieht es uns alle vermehrt nach draußen in die Natur. Spaziergänge im Wald bei frühlingshaften Temperaturen, Sonnenschein und frische Luft sind eine Wohltat für Körper und Geist, denn es bietet einen Ausgleich zur aktuellen Ausgangsbeschränkung. Doch gerade jetzt ist die heimische Natur und Tierwelt sensibel und schutzbedürftig, denn mit den wärmeren Temperaturen bauen Vögel Nester, Rehe sind trächtig und die Brut- und Setzzeit beginnt.

Damit die Jungtiere störungsfrei geboren werden und aufwachsen können, bittet die Jägervereinigung Schwäbisch Hall Erholungssuchende und Hundehalter um Rücksicht und Einhaltung einfacher Verhaltensregeln:

Wege nicht verlassen
„Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten“ – so steht es im baden-württembergischen Landeswaldgesetz. Dabei darf der Wald u.a. jedoch nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt werden. Wildtiere halten sich generell gerne auf hohen Wiesen, in Feldhecken oder dichten Wäldern auf, daher sollten sich Waldbesucher in der aktuellen Zeit nicht abseits befestigter Waldwege bewegen, sondern die Ruhezonen der Wildtiere achten.

Wildtiernachwuchs nicht anfassen
Sollte man aus sicherer Entfernung vermeintlich hilflose Wildtiere, verwaiste Rehkitze oder Junghasen sehen, sollte man auf keinen Fall hinlaufen oder sie berühren. Rehgeißen legen beispielsweise ihre jungen Rehkitze zum Schutz vor Feinden oft im hohen Gras ab und die Rehkitze verharren dort oft reglos. Rehkitze haben in den ersten Wochen keinen Flucht-Instinkt, sondern einen Duck-Instinkt, sodass sie nicht flüchten, wenn sich ein Mensch nähert. Berührt man ein Rehkitz, kann der fremde Geruch an dem Rehkitz das Muttertier irritiert, sodass sie eventuell den Nachwuchs verstößt. Sollte man sich aber nicht sicher sein, ob das Wildtier verletzt oder gefährdet ist, sollte man im Zweifelsfall einen ortsansässigen Jäger kontaktieren, der den Zustand einschätzen kann, oder die Polizei informieren.

Hunde an die Leine
Einen generellen Leinenzwang gibt es in Baden-Württemberg nicht, aber der Hund sollte sich immer im Einwirkungsbereich des Besitzers befinden, d.h. der Hund muss stets abgerufen werden. Dennoch empfiehlt die Jägervereinigung Schwäbisch Hall gerade in der Brut- und Setzzeit Hunde an die Leine zu nehmen, denn freilaufende Hunde können dem Nachwuchs und trächtigen Wildtieren schaden. Auch wenn nicht alle Hunde einen Jagdtrieb haben, haben sie dennoch eine feine Nase und können blitzartig beispielsweise Rehkitze auf Wiesen oder Feldern aufspüren und einen fremden Geruch hinterlassen, was das Muttertier verunsichert. Auch trächtige Wildtiere können bis zur Erschöpfung von Hunden gejagt werden, sodass sie im schlimmsten Fall ihren Nachwuchs verlieren. Und auch die Vogelwelt kann durch Hunde aufgeschreckt oder die Gelege von am Boden brütenden Vögeln durch stöbernde Hunde zerstört werden. Es kann aber auch für den Hund gefährlich werden, wenn er beispielsweise auf eine führende Bache mit Frischlingen, d.h. eine Wildschweinmutter mit ihrem Nachwuchs, trifft, denn fühlt sich die Bache bedroht, greift sie den Hund an, was zu schwerwiegenden Verletzungen führen kann.

Die Jägervereinigung Schwäbisch Hall appelliert daher an die Bevölkerung „Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Wild und Natur. Bleiben Sie bitte auf den Wegen und leinen Sie Ihre Hunde an - Sie können damit Leben retten und unnötiges Leid ersparen!“

 

Bildtext Rehkitz: Wildtiernachwuchs wie das Rehkitz sollte niemals angefasst werden, da der fremde Geruch das Muttertier irritiert und das Jungtier verstoßen werden kann.