Hund verletzt Rehbock schwer!

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Die Polizei mußte das Tier von seinen Leiden erlösen.

Am Dienstag, 26.Mai 2020, entdeckte eine Spaziergängerin in den Wiesen zwischen dem Schulzentrum-Ost und dem Tafelberg am Badersbach ein schwer verletztes Reh. Die Verletzungen waren so schwer, dass die herbeigerufene Polizei das Tier von seinen Leiden erlösen mußte.

Für den von der Polizei herbeigerufenen  zuständigen Jagdpächter Klaus Schied bot sich ein Bild des Grauens. Verstreut auf einer Wiese lagen herausgerissene Fellbüschel, die auf einen erbitterten Kampf schließen ließen.  Der Rehbock hatte mehrere Bissverletzungen an den Hinterläufen, am Hals und am Kopf. Die Verletzungen sind  eindeutig auf die Angriffe  eines relativ großen, kräftigen Hundes zurückzuführen, so Klaus Schied. Vermutlich wurde das Tier mehrmals attackiert, da einige der Bisswunden noch ganz frisch waren. In Verletzungen am Kopf und Hals tummelten sich, auch aufgrund der warmen Witterung, jedoch bereits Maden durch Fliegen. Ein schrecklicher Anblick. Der Rehbock mußte in den letzten Stunden schwer gelitten haben, so der Jäger.

Aus gegebenem Anlass appelliert Schied an die Hundebesitzer, die Hunde den Wildtieren zuliebe gerade jetzt an die Leine zu nehmen. Wir sind mitten in der Brut- und Setzzeit(März bis Juni). Hasen, Rehe und Bodenbrüter haben ihre Jungen oder Gelege in den Wiesen und Feldern. Sie dürfen dort nicht gestört werden.

Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Das gilt auch für Hunde. Wer während der Nutzzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb der Wege betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 15.000 EURO droht.

Text: Jägervereinigung Schwäbisch Hall e.V.

Bilder: Josef Humm, Jägervereinigung Schwäbisch Hall