Nachweis zur Rückverfolgbarkeit von Wildbret

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Jäger sind verpflichtet, bei Abgabe von Wild oder Wildteilen an Einzelhandelsunternehmen, wie z.B. Gaststätten oder Metzgereien, einen Nachweis darüber zu führen, welches Wild oder welche Wildteile, wann und an wen geliefert wurden. Mit dem Nachweis soll eine Rückverfolgbarkeit von Wildbret bis zur Erlegung gewährleistet werden. Nicht betroffen ist Wild, das direkt an Endverbraucher abgegeben wird.

Der Landesjagdverband unterstützt die Jäger mit einem Selbstdurchschreibeblock. Der Vordruck enthält alle erforderlichen Angaben und ist unter https://www.ljv-jagdservice.de/kueche-genuss/broschueren-buecher/durchschreibeblock-zur-rueckverfolgbarkeit zu erhalten.

Die Blöcke bestehen aus 50 Blattsätzen von denen jeweils das obere Blatt das Original darstellt und dem Käufer übergeben wird. Die Durchschrift verbleibt im Block beim Jäger.

Wegen der übrigen bei der Vermarktung von Wild zu beachtenden Punkte, empfehlen wir immer wieder mal einen Blick in die vom DJV und LJV hierzu angebotenen Broschüren.